Förderung Photovoltaikanlagen und Solaranlagen

Umweltförderung seitens der Gemeinde, gültig ab 1.4.2019:

- Solaranlagen für Warmwasserbereitung ab 6 m² Kollektorfläche € 200,-

- PV-Anlagen ab 2 kWp € 300,-

- PV-Anlagen ab 5 kWp € 400,-.

Die Förderung wird nur über schriftliches Anbringen gewährt und muss bis spätestens 1 Jahr nach Inbetriebnahme bzw. Errichtung eingebracht werden.

Förderungswerber können nur Personen sein, die einen Wohnsitz in der Gemeinde Hochleithen haben.

Die Förderung wird vom Gemeindevorstand bewilligt, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.

Pro Liegenschaft kann nur einmal (Solar oder Photovoltaik) um Förderung angesucht werden. Im Zuge einer Ersatzanschaffung ist ein erneutes Ansuchen möglich.

Erforderliche Unterlagen: 

- Unterlagen nach der derzeit gültigen Rechtslage nach dem NÖ Baurecht bzw. aussagekräftige Unterlagen mit zumindest einer Skizze, Lageplan und Baubeschreibung.

- Rechnung und Zahlungsbelege über die Anschaffung und Errichtung durch ein befugtes Unternehmen.

- Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung durch ein befugtes Unternehmen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach kompletter Fertigstellung und wird auf ein anzugebendes Konto überwiesen.